Willkommen unter den Besten.

LSA-Agentur zu sein, ist mehr als nur Renommée. Denn das Gütesiegel gibt Auftraggebenden die Sicherheit, Partner:innen gewählt zu haben, die höchste Qualitätsstandards einhalten und Arbeiten auf höchstem Niveau liefern.

Die LSA-Mitgliedschaft bestätigt Ihnen nicht nur, wirtschaftlich und fachlich zur Elite unserer Branche zu gehören. Sie profitieren auch von vielen Dienstleistungen, exklusiven Weiterbildungsangeboten und mehr. Sie sind sich noch nicht sicher? Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne.

 

Sie wollen LSA-Mitglied werden?

Prüfen Sie, ob Sie unsere Leading Qualities erfüllen und senden Sie uns Ihre schriftliche Bewerbung.

Mitglieder von LEADING SWISS AGENCIES sind Firmen,

  • die mit eigener juristischer Person in der Schweiz domiziliert sind,
  • die als Agentur seit mindestens zwei Jahren im Bereich der Kommunikation tätig sind,
  • die sowohl von Auftraggebern wie auch von Auftragnehmern unabhängig sind. Ausnahmen kann der Vorstand bewilligen, sofern die Statuten dadurch nicht verletzt werden. 

 

Leistungsprofil

LSA-Mitglieder gehören zu den führenden Playern in der Branche und erfüllen die vom LSA definierten Leading Qualities.

 

Grösse im Markt

  • Die LSA-Mitglieder geben jährlich ihren beglaubigten Jahresertrag bekannt, der mindestens 1 Mio. CHF beträgt.
  • Der jährliche Mitgliederbeitrag richtet sich nach der Höhe des im Vorjahr erwirtschafteten Ertrags.

 

Überprüfung der Mitgliedschaft

  • LSA-Mitglieder müssen sich alle drei Jahre durch den Leading Quality Audit zertifizieren lassen.

Schritt 1:
Kriterien für die Mitgliedschaft beim LSA sind erfüllt.

Schritt 2:
Ausfüllen des Aufnahmeantrags Leading Quality Audit durch die Agentur.

Schritt 3:
Prüfung des Antrages durch die Aufnahme- und Kontrollkommission.

Schritt 4:
Gutheissen der Aufnahme- und Kontrollkommission und Vereinbarung eines Besuchstermins bei der Agentur. Bei Ablehnung durch die Aufnahme- und Kontrollkommission wird die Agentur informiert und der Entscheid begründet.

Schritt 5:
Nach dem Besuch erfolgt der Antrag auf Aufnahme (oder Ablehnung) durch die Kommission an den LSA-Vorstand.

Schritt 6:
Der LSA-Vorstand prüft den Antrag der Aufnahme- und Kontrollkommission und beschliesst die Aufnahme (oder die Ablehnung).

Schritt 7:
Die LSA-Mitgliedsagenturen werden über den Beschluss des Vorstands schriftlich informiert und erhalten eine 20-tägige Einsprachefrist.

Schritt 8:
Erfolgt keine Einsprache, wird die Mitgliedschaft durch die Geschäftsstelle schriftlich bestätigt.

Als PDF downloaden

Antrag zur Mitgliedschaft (Bitte kontaktieren Sie die Geschäftsstelle für die Freischaltung des Formulars)

Aufnahmereglement

Unabhängigkeitserklärung

Code Moral

Mitgliederbeiträge – Cotisations

LSA-Mitglieder müssen sich alle drei Jahre durch den Leading Quality Audit zertifizieren lassen oder wenn folgende Situationen eine ausserordentliche Prüfung verlangen:

  • sich die Mehrheitsverhältnisse der Eigentümerschaft ändern,
  • Agenturen im Bereich der Kommunikation sich zusammenschliessen oder trennen,
  • die Geschäftstätigkeit ändert,
  • begründete Zweifel über die fachliche Qualifikation bestehen,
  • das Leitbild und/oder der Code Moral von LEADING SWISS AGENCIES nicht mehr erfüllt oder dagegen verstossen wird.

Kontakt

Geschäftsführerin

Audrey Arnold
E-Mail